(1) Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG unterstützt die berufliche Fortbildung von Fachkräften durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Genaueres ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Gefördert werden auch Bachelor-absolventinnen und -absolventen. Als Zuschuss können 50% gewährt werden.

Ansprechpartner sind die Ämter für Ausbildungsförderung.

Informationen und Antrag unter: www.aufstiegs-bafoeg.de


(2) Weiterbildungsstipendium

Durch ein Weiterbildungsstipendium können für berufsbegleitende fachliche Weiterbildungen Zuschüsse von maximal 8.100 Euro innerhalb von 3 Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung richtet sich an Fachkräfte bis 25 Jahre.

Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB zuständig.

Informationen: www.bmbf.de


(3) Weiterbildungsscheck Sachsen – Förderung ab sofort wieder möglich
Förderung von beruflichen Weiterbildungen Sachsen - individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildung

Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden. Die Verlinkung zur Antragstellung wird auf der Seite der SAB Sachsen zur Verfügung gestellt.

 

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigenmonatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmenmit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw.Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten vonWeiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozentder Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. GeringfügigBeschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. DieZuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.

 

Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen undder betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Anträge können in den kommenden Tagen bei der SAB gestellt werden. Die SAB informiert hierüber unter www.sab.sachsen.de oder www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung

Erforderliche Nachweise: Nachweis zur Legitimation (Kopie Personalausweis), Gehaltsnachweis, Weiterbildungsangebot

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Quelle, Informationen und Antrag unter: www.sab.sachsen.de


(4) Berufliche Weiterbildung Brandenburg - Bildungsscheck für Beschäftigte Land Brandenburg

Das Förderprogramm gilt für Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen). Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Informationen und Antrag unter: www.ilb.de oder Tel. 0331 660-2211


(5) Bildungszeit (ehem. Bildungsurlaub) Berlin und Brandenburg

Laut Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Freistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.

Weitere Informationen
für Berlin: www.berlin.de/sen/arbeit
für Brandenburg: www.mbjs.brandenburg.de


(6) Bildungsprämie

Das Programm der Bildungsprämie (1) ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.
Bildungsprämie (2): Spargutschein
Eigenes durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben durfte vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auch eine prämienunschädliche Entnahme von Guthaben aus einem Bausparvertrag war möglich.

Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an Ihren Vertragspartner.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.infoInfotelefon: +49 800 2623000


(7) Weiterbildungsförderung im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit

Weiterbildungsmaßnahmen können im Einzelfall gem. § 177 Abs. 5 SGB III für einzelne Teilnehmende durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Nach der Beratung ist dazu ein Kontakt mit der Bildungseinrichtung nötig.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Hinweis:  Diese Förderung aktuell ist bei der DIAkademie nicht möglich.


(8) Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen (EEB)

Kirchgemeinden, Kirchenbezirke sowie Einrichtungen im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sind Mitglieder der EEB Sachsen.
Für die Bildungsarbeit dieser Mitglieder stehen finanzielle Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verfügung.

Über die Fördervoraussetzungen und den Antragsweg werden Sie durch die EEB beraten.
Die Grundsätze der Förderung sind im Weiterbildungsgesetz geregelt.

Weitere Informationen: https://www.eeb-sachsen.de/foerdermittel.html