Aktuelles
NEU! Ab sofort neues Thema als Inhouse-Schulung buchbar
„Das Team als Chor - Der praktische Workshop, um Potenziale zu entdecken“
Team Building mal anders! In diesem Workshop treten Sie mit Ihrem Team als „Chor“ an. Ganz ohne zu singen, dafür mit vielen kreativen Übungen und Input, um Ihr Team von einer neuen Seite kennenzulernen: Wer ist abseits der beruflichen Rolle ein*e Solist*in? Wer sorgt für die Noten und wer für deren Einhaltung? Wer trägt zum gelungenen „Chorklang“ bei? Wechseln Sie die Perspektive und entdecken Sie ungeahnte Potenziale, die Ihre Zusammenarbeit bereichern werden.
Sie Schulung richtet sich an ein bestehende Team und/oder eine Gruppe Führungskräften. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Thomas Emmrich, th.emmrich@diakademie.de, 035207/84357
Das aktuelle Kursprogramm des VETK 2024
Das aktuelle Kursprogramm des VETK 2024 (Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.) ist im Dezember erschienen.
Das Bildungsangebot wurde in einer Kooperation mit dem Team Fortbildung des VETK und der DIAkademie vorbereitet und geplant. Dazu traf sich im Sommer 2023 der neu gegründete VETK-Fachbeirat, um das Fortbildungsprogramm aktiv zu beraten. Gemeinsam mit Expert:innen aus den Bereichen Kita und Fortbildung wurden aktuelle Bedarfe und Themen aus der Praxis aufgenommen und sind anschließend in die Kursplanung eingeflossen.
Kursanmeldungen sind ab sofort über unsere Homepage www.diakademie.de möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Claudia Siegel, 030/82097-324 c.siegel@diakademie.de
Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen
Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden.
Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.
Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifschen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.
Anträge können bei der SAB gestellt werden. Die SAB informiert hierüber unter www.sab.sachsen.de oder www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung
Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.
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