241/2020: Onlineschulung - Zugang zu Sozialleistungen für Flüchtlinge
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Für Asylsuchende besteht zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland kein Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, sondern sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht – zumindest in den ersten 15 Monaten - eingeschränkte Leistungen vor, beispielsweise sollen medizinische Leistungen nur bei akuter Erkrankung erfolgen. Das
hat zur Folge, dass Vieles nur durch professionelle Unterstützung bis hin zum Rechtsstreit durchzusetzen ist. Erst nach Asylanerkennung oder nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen Geflüchtete gleichberechtigten Zugang zu SGB-Leistungen bzw. Analogleistungen.
Die Fortbildungen geht auf aktuelle Entwicklungen durch das „Migrationspaket“ von Juni 2019 ein.
Schwerpunkte
- Asylbewerberleistungsgesetz
* Grundleistungen
* Analaogleistungen
* Leistungsminderungen
* Medizinische Leistungen
- SGBII
* Rechtskreiswechsel AsylbLG zu SGB II
- SGB III
* Leistungen zur Arbeits- und Ausbildungsförderung
- SGB IX
* Eingliederungshilfe
* Schwerbehinderung
- SGB VI/SGB VII
* Leistungen zur Pflege