603/2020: Aktuelle Änderungen im Ausländerrecht und im Dublin-Verfahren (für Einsteiger*innen)
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Beschreibung
In die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen in Berlin und Brandenburg kommen immer wieder Personen, für deren Asylverfahren andere EU-Länder formal zuständig sind. Die Einreise von Asylbewerber*innen in die EU und ihr Verbleib in den Mitgliedsstaaten wird bislang durch die so genannten Dublin - Verordnungen geregelt.
Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs mit Dublin-Fällen in Deutschland wird ausländerrechtlich im Asyl- und im Aufenthaltsgesetz geregelt. Auch hier gibt es immer wieder gesetzliche Änderungen, die für die Beratungspraxis wichtig sind. Vor allem die Änderungen durch das „2. Gesetzt zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz) führt noch einmal zu Verschärfungen für Dublin-Fälle. So kann es in bestimmten Fällen zu Leistungskürzungen oder Inhaftierungen kommen. Diese Anliegen werden sicherlich auch in der Beratung an Sie herangetragen. In der Fortbildung werden aktuelle Probleme bei der Anwendung der Dublin-Verordnung sowie die bisherigen Auswirkungen der in 2019 eingeführten Änderungen dargestellt und diskutiert. Die aktuelle Rechtsprechung zu Dublin wird analysiert und anhand von Einzelfallbeispielen besprochen. Der Fokus des Seminars liegt auf einer allgemeinen Einführung ins Thema, somit ist die Fortbildung für Personen geeignet, die gerade erst in Berührung mit Dublin-Fällen gekommen sind.
Schwerpunkte
- Grundzüge des bestehenden Dublin-Systems
- Aktuelle Probleme bei der Anwendung
- Aktuelle Änderungen von 2019
- Aktuelle Rechtsprechung und Fallarbeit
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt die aktualisierte Version mit den gesetzlichen Veränderungen in 2019 mitbringen!