258/2025: Umgang mit Sterbewünschen und dem assistierten Suizid
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Beschreibung
In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB gekippt und das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Im Juli 2023 scheiterten zwei Vorschläge zur Neuregelung des § 217 StGB im Bundestag. Der Deutsche Bundestag beauftragte die Bundesregierung bis zum 30.06.2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorzulegen.
Aber was bewegt Menschen, den Wunsch nach einem schnell herbeigeführten Tod zu äußern und Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen? Wie kann es gelingen im Gespräch zu bleiben, den Sterbewünschen etwas entgegen zu setzen und die Würde und Selbstbestimmung des Menschen ernst zu nehmen?
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum assistierten Suizid in Deutschland und reflektieren ihre eigene Einstellung dazu. Sie wissen um Ursachen von Sterbewünschen und erarbeiten Möglichkeiten diesen zu begegnen.
Schwerpunkte
-Begriffsklärung
-Epidemiologie des Suizids
-assistierter Suizid
-aktuelle rechtliche Grundlagen in Deutschland
-der Blick über die Ländergrenzen
-Filmarbeit
-Hintergründe von Sterbewünschen und Umgang damit
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Die Weiterbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte
nach § 43b SGB XI und nach §§ 39, 45b SGB XI i.V.m. 113 Abs. 1 SGB XI
(gemäß der RL nach § 53b SGB XI).