Anmeldung

075/2025: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation - SPZ 31

Zielgruppe
Mitarbeitende in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in anderen Bereichen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung einschließlich Mitarbeitende anderer Leistungsanbieter
Termine
19.05.2025 - 22.05.2025
10.06.2025 - 13.06.2025
18.08.2025 - 21.08.2025
02.09.2025 - 05.09.2025
09.09.2025 - 11.09.2025
22.09.2025 - 26.09.2025
20.10.2025 - 24.10.2025
10.11.2025 - 14.11.2025
25.11.2025 - 28.11.2025
01.12.2025 - 04.12.2025
18.12.2025 - 19.12.2025
06.01.2026 - 09.01.2026
26.01.2026 - 30.01.2026
23.02.2026 - 27.02.2026
09.03.2026 - 11.03.2026
30.03.2026 - 31.03.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Stefan Rau / Tanja Lenz
ReferentInnen
Dozententeam
Hauptdozent: Matthias Kühn
weitere Dozenten: Thomas Richter, Veronika Müßig, Nicole Casper u.a.
Kursgebühren
Kursgebühren
4.100,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
3.400,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Der Aufbaukurs zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schließt sich ab Mai 2026 an und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Beschreibung

In der berufsbegleitenden Fortbildung 'Sonderpädagogische Zusatzqualifikation' (SPZ) werden die praktischen Erfahrungen am jeweiligen Arbeitsplatz mit den theoretischen Inhalten und einem durchzuführenden Praktikum verbunden. Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen des BiBB und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (GFABPrV).

Mit erfolgreicher Absolvierung dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen.

Schwerpunkte

1. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, für die Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben Kommunikations-, Gruppenbildungs- und
Kooperationsprozesse zu planen, zu steuern und zu gestalten.
- Sie planen den Prozess der Teilhabe mit dem Menschen mit Behinderung und
beziehen interne und externe Beteiligte unter Beachtung der
mehrdimensionalen Rollenanforderungen in den Prozess ein.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Prozess der Teilhabe selbstreflektiert,
barrierefrei und wertschätzend zu planen und durchzuführen.

2. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, unter Einbeziehung des behinderten
Menschen personenzentriert den Verlauf der Eingliederung des behinderten
Menschen und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu planen und zu gestalten.
- Sie sind in der Lage, Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen zu
erkennen, einzuschätzen und zu berücksichtigen.
- Die Teilnehmenden können Angebote zu Qualifizierung, Beschäftigung und
Arbeit unterbreiten.
- Sie sind in der Lage, unter Verwendung geeigneter Methoden Aufgaben und
Arbeiten bereit zu stellen und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen
über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Menschen mit
Behinderung zu ziehen.

3. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Bildungsprozesse, durch die Menschen
mit Behinderung berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen,
personenzentriert und unter Anwendung geeigneter didaktischer Elemente zu
planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
- Die Teilnehmenden können anerkannte Methoden der beruflichen Bildung unter
Berücksichtigung habilitativer und rehabilitiver Aspekte anwenden.
Sie gestalten die individuellen Bildungsprozesse unter Einbeziehung des
behinderten Menschen.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Rechte, Interessenvertretungs- und
Selbstvertretungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu vermitteln, sowie Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert zu planen und Arbeitsplätze personenzentriert zu gestalten.

Zugangsvoraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis oder ohne abgeschlossene Ausbildung 6 Jahre Berufspraxis. 6 Monate der beruflichen Praxis müssen jeweils in einer WfbM oder einem vergleichbarem Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Die geforderten Zeiten müssen spätestens bis zum Zeitpunkt des Kolloquiums (Kursabschluss im März 2026) erfüllt sein.

Bemerkungen

Der hier ausgeschriebene Kurs beinhaltet nur die SPZ. Es besteht die Möglichkeit, nach Absolvierung einer gesonderten 3-wöchigen Fortbildung (Aufbaukurs), die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulegen.
(Hinweis: Die Anmeldung zur Prüfung ist durch den/die Teilnehmer*in selbständig und rechtzeitig bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig unter Verwendung eines vorgegebenen Anmeldeformulars und mit einem Themenvorschlag für die praxisbezogene Projektarbeit vorzunehmen! Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt i.d.R. ab Mitte März und die verbindliche Anmeldung ist meist bis spätestens Mitte April notwendig.)
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Suchwort gFab 18.

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075/2025: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation - SPZ 31

Zielgruppe
Mitarbeitende in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in anderen Bereichen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung einschließlich Mitarbeitende anderer Leistungsanbieter

Termine
19.05.2025 - 22.05.2025
10.06.2025 - 13.06.2025
18.08.2025 - 21.08.2025
02.09.2025 - 05.09.2025
09.09.2025 - 11.09.2025
22.09.2025 - 26.09.2025
20.10.2025 - 24.10.2025
10.11.2025 - 14.11.2025
25.11.2025 - 28.11.2025
01.12.2025 - 04.12.2025
18.12.2025 - 19.12.2025
06.01.2026 - 09.01.2026
26.01.2026 - 30.01.2026
23.02.2026 - 27.02.2026
09.03.2026 - 11.03.2026
30.03.2026 - 31.03.2026

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Dozententeam
Hauptdozent: Matthias Kühn
weitere Dozenten: Thomas Richter, Veronika Müßig, Nicole Casper u.a.

Leitung /Organisation
Stefan Rau / Tanja Lenz

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
4.100,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
3.400,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Der Aufbaukurs zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schließt sich ab Mai 2026 an und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Beschreibung
In der berufsbegleitenden Fortbildung 'Sonderpädagogische Zusatzqualifikation' (SPZ) werden die praktischen Erfahrungen am jeweiligen Arbeitsplatz mit den theoretischen Inhalten und einem durchzuführenden Praktikum verbunden. Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen des BiBB und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (GFABPrV).

Mit erfolgreicher Absolvierung dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen.

Schwerpunkte
1. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, für die Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben Kommunikations-, Gruppenbildungs- und
Kooperationsprozesse zu planen, zu steuern und zu gestalten.
- Sie planen den Prozess der Teilhabe mit dem Menschen mit Behinderung und
beziehen interne und externe Beteiligte unter Beachtung der
mehrdimensionalen Rollenanforderungen in den Prozess ein.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Prozess der Teilhabe selbstreflektiert,
barrierefrei und wertschätzend zu planen und durchzuführen.

2. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, unter Einbeziehung des behinderten
Menschen personenzentriert den Verlauf der Eingliederung des behinderten
Menschen und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu planen und zu gestalten.
- Sie sind in der Lage, Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen zu
erkennen, einzuschätzen und zu berücksichtigen.
- Die Teilnehmenden können Angebote zu Qualifizierung, Beschäftigung und
Arbeit unterbreiten.
- Sie sind in der Lage, unter Verwendung geeigneter Methoden Aufgaben und
Arbeiten bereit zu stellen und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen
über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Menschen mit
Behinderung zu ziehen.

3. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Bildungsprozesse, durch die Menschen
mit Behinderung berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen,
personenzentriert und unter Anwendung geeigneter didaktischer Elemente zu
planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
- Die Teilnehmenden können anerkannte Methoden der beruflichen Bildung unter
Berücksichtigung habilitativer und rehabilitiver Aspekte anwenden.
Sie gestalten die individuellen Bildungsprozesse unter Einbeziehung des
behinderten Menschen.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Rechte, Interessenvertretungs- und
Selbstvertretungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu vermitteln, sowie Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert zu planen und Arbeitsplätze personenzentriert zu gestalten.

Zugangsvoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis oder ohne abgeschlossene Ausbildung 6 Jahre Berufspraxis. 6 Monate der beruflichen Praxis müssen jeweils in einer WfbM oder einem vergleichbarem Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Die geforderten Zeiten müssen spätestens bis zum Zeitpunkt des Kolloquiums (Kursabschluss im März 2026) erfüllt sein.

Bemerkungen
Der hier ausgeschriebene Kurs beinhaltet nur die SPZ. Es besteht die Möglichkeit, nach Absolvierung einer gesonderten 3-wöchigen Fortbildung (Aufbaukurs), die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulegen.
(Hinweis: Die Anmeldung zur Prüfung ist durch den/die Teilnehmer*in selbständig und rechtzeitig bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig unter Verwendung eines vorgegebenen Anmeldeformulars und mit einem Themenvorschlag für die praxisbezogene Projektarbeit vorzunehmen! Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt i.d.R. ab Mitte März und die verbindliche Anmeldung ist meist bis spätestens Mitte April notwendig.)
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Suchwort gFab 18.

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