Anmeldung

402/2025: NEU Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe
Mitarbeitende und leitende Mitarbeitende in Einrichtungen in der sozialen Teilhabe / Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie Interessierte
Termine
12.03.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Wichern Diakonie Frankfurt (Oder) e.V.
Luisenstraße 21-24
15230 Frankfurt/Oder

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Silke Beyer
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Beschreibung

Das BTHG hat die Arbeit mit Menschen mit Behinderung auf links gekrempelt. Weg von der Fürsorge, hin zur Selbstbestimmung. Das hat Konsequenzen für die alltägliche Arbeit, die Abschied nehmen muss von so manchen bewährten Denkmustern und -strukturen, die sich in der Vergangenheit eingeprägt haben.
Dieses Seminar macht deutlich, dass nicht mehr Eingliederung das Ziel der Arbeit sein darf, sondern sich Mitarbeiter an der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft orientieren müssen. Nur so werden Leistungsansprüche der Betroffenen gegenüber den Trägern der Leistungen nach SGB IX nicht gefährdet.

Das Seminar unterstützt Mitarbeiter anhand praktischer Beispiele und der ersten ergangenen Rechtsprechung in diesem Prozess des Umdenkens, weg vom guten Ziel der Arbeit hin zum sehr guten Ziel.

Schwerpunkte

- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Antragserfordernis und Mitwirkung
- Bedarf und Bedarfsermittlung
- Der zuständige Träger
- Stand der Neudefinition des Behinderungsbegriffs
- Überblick über die ICF
- Leistungen der sozialen Teilhabe
- Teilhabe und Teilhabeziele
- Teilhabe an Teilhabegrenzen

Bemerkungen

Wir empfehlen das Seminar "Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von pflegerischen Leistungen" als Aufbau / Vertiefung zu diesem Seminar, welches 2026 wieder angeboten wird.

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402/2025: NEU Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe
Mitarbeitende und leitende Mitarbeitende in Einrichtungen in der sozialen Teilhabe / Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie Interessierte

Termine
12.03.2025

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Wichern Diakonie Frankfurt (Oder) e.V.
Luisenstraße 21-24
15230 Frankfurt/Oder

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Silke Beyer

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
Das BTHG hat die Arbeit mit Menschen mit Behinderung auf links gekrempelt. Weg von der Fürsorge, hin zur Selbstbestimmung. Das hat Konsequenzen für die alltägliche Arbeit, die Abschied nehmen muss von so manchen bewährten Denkmustern und -strukturen, die sich in der Vergangenheit eingeprägt haben.
Dieses Seminar macht deutlich, dass nicht mehr Eingliederung das Ziel der Arbeit sein darf, sondern sich Mitarbeiter an der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft orientieren müssen. Nur so werden Leistungsansprüche der Betroffenen gegenüber den Trägern der Leistungen nach SGB IX nicht gefährdet.

Das Seminar unterstützt Mitarbeiter anhand praktischer Beispiele und der ersten ergangenen Rechtsprechung in diesem Prozess des Umdenkens, weg vom guten Ziel der Arbeit hin zum sehr guten Ziel.

Schwerpunkte
- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Antragserfordernis und Mitwirkung
- Bedarf und Bedarfsermittlung
- Der zuständige Träger
- Stand der Neudefinition des Behinderungsbegriffs
- Überblick über die ICF
- Leistungen der sozialen Teilhabe
- Teilhabe und Teilhabeziele
- Teilhabe an Teilhabegrenzen

Bemerkungen
Wir empfehlen das Seminar "Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von pflegerischen Leistungen" als Aufbau / Vertiefung zu diesem Seminar, welches 2026 wieder angeboten wird.

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