337/2025: Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten und betreuen
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Beschreibung
Verhaltensveränderungen von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter können auf eine beginnende oder fortgeschrittene Demenz deuten. Diese muss zunächst diagnostiziert werden. Aufgrund der bestehenden geistigen Behinderung fällt es dem Umfeld jedoch schwer, diese Veränderungen als Symptome einer Demenzerkrankung zu erkennen.
Mit zunehmenden Lebensalter steigt das Risiko an einer Demenz zu erkranken. Aufgrund des medizinischen Fortschritts erreichen heute Menschen mit einer geistigen Behinderung ein deutlich höheres Lebensalter. Somit werden in den nächsten Jahren viele dieser Menschen an Demenz erkranken, besonders betroffen sind Menschen mit Down Syndrom.
Um diese Menschen gut zu versorgen und zu betreuen, ihre Identität zu wahren, ist es erforderlich, geeignete Versorgungsstrukturen aufzubauen, die psychische Aspekte der Erkrankung und das soziale Umfeld berücksichtigen.
In der Weiterbildung setzen die Teilnehmenden sich mit dem Krankheitsbild der Demenz auseinander und gehen der Frage nach, wie die Diagnosestellung bei Menschen mit geistiger Behinderung erfolgen kann. Sie beschäftigen sich mit der Lebenswelt Betroffener, deren Bedürfnissen und den Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung sowie der Gestaltung des sozialen Umfeldes.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden haben ein Basiswissen über Demenz bei einer geistigen Behinderung. Sie sind befähigt, demenzielle Veränderungen bei ihren Klientinnen und Klienten zu erkennen, können deren Erleben nachfolgen und sie auf dieser Grundlage angemessen zu pflegen und zu betreuen.
Schwerpunkte
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
- Krankheitsbild Demenz - Demenz verstehen
- geistige Behinderung und Demenz
- Frage der Diagnostik von Demenz bei geistiger Behinderung
- Alzheimer-Demenz und Down-Syndrom
- Entwicklung demenzspezifischer Konzepte zur Versorgung von Menschen
mit einer geistigen Behinderung
- Aufbau geeigneter Versorgungsstrukturen
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Die Weiterbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte
nach § 43b SGB XI und nach §§ 39, 45b SGB XI i.V.m. 113 Abs. 1 SGB XI
(gemäß der RL nach § 53b SGB XI).