558/2025: Koordinator:innenseminar gem. Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 SGB V
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![]() Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Das Koordinator:innenseminar ist als Teil der Ausbildung zur Koordinationsfachkraft gemäß der Rahmenvereinbarung nach§ 39a Abs. 2 SGB V eine der Grundvoraussetzung der Förderung durch die Krankenkassen. Koordination in der Hospizarbeit ist ein umfangreiches Arbeitsfeld. So orientiert sich das Konzept des Seminars an diesen Aufgaben und den dazu erforderlichen Fähigkeiten. Dabei werden auch die unterschiedlichen Strukturen der jeweiligen Hospizdienste berücksichtigt, aus denen die Teilnehmende kommen.
Im Seminar lernen die Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse für die Organisation eines ambulanten Hospizdienstes (AHD) kennen.
Der Kursunterricht erfolgt praxisorientiert, in Form von strukturiertem Erfahrungsaustausch bis hin zu Kurzreferaten, Arbeitsdokumenten und Übungen.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden lernen die Aufgaben einer Koordinationskraft kennen und sind in der Lage, diese in der praktischen Tätigkeit strukturiert umzusetzen unter Berücksichtigung der gegebenen Situationen vor Ort. Gemeinsam entwickeln die Teilnehmenden mit der Kursleitung Ideen der erfolgreichen Anknüpfung an Bestehendes, aber auch die Entwicklung von Neuem.
Durch Erfahrungsaustausch schaffen sie sich eine Vielfalt von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und können in Übungssituationen im Seminar ihr Wissen und Können erproben. Die Teilnehmenden entwickeln und vertiefen Verständnis für die besondere Situation der Sterbenden und ihres sozialen Umfeldes, ebenso für ehrenamtliche Begleiter:innen.
Schwerpunkte
- Aufgaben, Stellenbeschreibung Koordinator:innen
- Einrichten des Dienstes, Einsatzplanung
- Gewinnung, Anleitung und Begleitung von Ehrenamtlichen
- Kommunikation, Mediation und Supervision
- Kontaktaufnahme zu Betroffenen
- Koordination und Begleitung von Hospizhelfereinsätzen
- Aufbau und Pflege von Regelkontakten und Vernetzung
- Administrative Aufgaben, Förderantrag
- Einblick in die Arbeit SAPV
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Registrierung beruflich Pflegender:
Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Zugangsvoraussetzung
Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung oder Mitarbeitende in psychosozialen Berufen (Fachkräfte).
Bemerkungen
Die Weiterbildung folgt den fachlichen Vorgaben der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V. Die Weiterbildung schließt ohne Prüfung ab.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V müssen Koordinator:innen ambulanter Hospizdienste neben der Weiterbildung in Palliative Care ein Seminar zur Führungskompetenz (80 UE) sowie ein Koordinator:innenseminar (40 UE) nachweisen. Das Seminar zur Führungskompetenz ist für das Jahr 2026 in Planung; die Zertifikatsfortbildung Palliative Care für Pflegefachkräfte beginnt am 07.04.2025 unter der Kursnummer 495/2025 in Moritzburg.