Anmeldung

425/2025: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Termine
11.03.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Die Angst vor einer Haftung bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist allgegenwärtig. Kommen dann noch Unabwägbarkeiten wie bspw. eine Reise hinzu, wird sie für Mitarbeitende nicht mehr überschaubar. Kaum einer weiß, wann wer welche Pflichten hat, welchen Umfang sie haben und wie ihnen Genüge getan wird. Die Ursache sind nicht vorhandene gesetzliche Regelungen sowie eine kaum zu überschauende und stellenweise in sich widersprüchliche Rechtsprechung.

In diesem Praktikerseminar sollen die rechtlichen Grundlagen der Haftung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung dargestellt und praxisnah vor dem Hintergrund des seit 2023 geltenden neuen Betreuungsrechts auf das Handeln von Mitarbeitenden in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung angewandt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung soll erarbeitet und dargestellt werden, wie angemessen zu handeln ist: Bringen Standards voran? Kann man sich vorher absichern? Was ist mit pädagogischen Entwicklungsräumen? Wie weit reicht das Recht auf Selbstgefährdung? Was bringt die Haftung der Betreuer? Was muss zwingend dokumentiert werden? Und wobei alle dem bleibt der Mensch mit Behinderung?

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen rechtliche Gundlagen der Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte

- Grundlagen der Haftung
- das neue Betreuungsrecht, weg von der Fürsorge, hin zum Wunsch
- Aufsichtspflichten in der Behindertenbetreuung
- Beweisregeln im Haftungsprozess
- Überblick über Haftungsrisiken für Mitarbeitende in der Betreuung
- Sonderfall: Haftung bei der Durchführung von Reisen
- Konsequenzen für Mitarbeitende und Einrichtung: Planung und Dokumentation

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425/2025: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Termine
11.03.2025

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Die Angst vor einer Haftung bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist allgegenwärtig. Kommen dann noch Unabwägbarkeiten wie bspw. eine Reise hinzu, wird sie für Mitarbeitende nicht mehr überschaubar. Kaum einer weiß, wann wer welche Pflichten hat, welchen Umfang sie haben und wie ihnen Genüge getan wird. Die Ursache sind nicht vorhandene gesetzliche Regelungen sowie eine kaum zu überschauende und stellenweise in sich widersprüchliche Rechtsprechung.

In diesem Praktikerseminar sollen die rechtlichen Grundlagen der Haftung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung dargestellt und praxisnah vor dem Hintergrund des seit 2023 geltenden neuen Betreuungsrechts auf das Handeln von Mitarbeitenden in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung angewandt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung soll erarbeitet und dargestellt werden, wie angemessen zu handeln ist: Bringen Standards voran? Kann man sich vorher absichern? Was ist mit pädagogischen Entwicklungsräumen? Wie weit reicht das Recht auf Selbstgefährdung? Was bringt die Haftung der Betreuer? Was muss zwingend dokumentiert werden? Und wobei alle dem bleibt der Mensch mit Behinderung?

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen rechtliche Gundlagen der Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte
- Grundlagen der Haftung
- das neue Betreuungsrecht, weg von der Fürsorge, hin zum Wunsch
- Aufsichtspflichten in der Behindertenbetreuung
- Beweisregeln im Haftungsprozess
- Überblick über Haftungsrisiken für Mitarbeitende in der Betreuung
- Sonderfall: Haftung bei der Durchführung von Reisen
- Konsequenzen für Mitarbeitende und Einrichtung: Planung und Dokumentation

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