Anmeldung

039/2025: Gelingende Teilhabe von Menschen mit einer erheblichen Hörbeeinträchtigung

Zielgruppe
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen sowie Angehörige und Interessierte
Termine
03.04.2025
Uhrzeit
09.00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Stefan Rau / Karin Friedrich
ReferentInnen
Dirk Bratschedl,
Dipl. Sozialpädagoge,
Supervisor (DGSv)
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Beschreibung

Dieses Seminar hat Menschen im Blick, die erheblich hörbeeinträchtigt sind und trotz Hörgeräte- oder Hörimplantatversorgung das gesprochene Wort nicht ausreichend verstehen können. Häufig ist auch die Sprachentwicklung beeinträchtigt und es können weitere Beeinträchtigungen im Bereich der kognitiven oder sozial-emotionalen Entwicklung vorliegen, die die Kommunikation zusätzlich erschweren. Vor diesem Hintergrund haben die Betroffenen erhebliche Schwierigkeiten, am Arbeitsplatz oder im Wohn- und Freizeitbereich Teilhabe zu erleben. Das Knüpfen und Halten von Beziehungen, das Klären von Konflikten oder das Mitteilen eines wichtigen Anliegens gelingt ihnen oft nicht.

Mit Gebärdensprache oder anderen manuell-visuellen Unterstützungsangeboten kann ein besseres Verstehen gelingen. Aber auch die Raumakustik, eine möglichst ruhige Umgebung und ein Zuhören ohne Zeitdruck sind wichtige Voraussetzungen für eine bessere Kommunikation.
Womöglich wird die Kommunikation auch unter diesen Bedingungen nicht barrierefrei, aber zumindest barriereärmer und entspannter sein. Momente einer besseren Kommunikation können für die Betroffenen sehr bedeutsam sein, weil diese Momente ihnen ein Gefühl von Selbstwirksamkeit und Beteiligtsein vermitteln können. Eben ein Moment von gelingender Teilhabe. Eine gelingende Teilhabe kann hier folglich bedeuten, dass sich die betroffenen Menschen in möglichst vielen Gesprächssituationen (Kommunikation am Arbeitsplatz, Pausengespräche, bei Freizeitunternehmungen usw.) einbringen können.
Das Seminar soll helfen, die Situation von Menschen mit einer erheblichen Hörbeeinträchtigung im Arbeits- und Freizeitbereich zu verstehen und hilfreiche Ideen für eine bessere Kommunikation zu entwickeln. Für diese Veranstaltung wird den Teilnehmenden ein Skript zur Verfügung gestellt.

Schwerpunkte

– Hörvorgang und Hörbeeinträchtigungen,
– Sprachentwicklung und Sprachverstehen unter erschwerten Bedingungen,
– Möglichkeiten und Grenzen der Hörversorgungen (Hörgerät, Mittelohrimplantat, Cochlea-
Implantat, zusätzliche Hilfen),
– Übersicht über gebärdensprachliche und manuell-visuelle Kommunikationsmöglichkeiten,
– Vorstellung von Material für eine Gebärdenunterstütze Kommunikation und das Angebot
einiger Übungen,
– Diskussion möglicher Unterstützungen anhand eingebrachter Fallbeispiele.

__________________________________________________________________
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI ehemals § 87b).


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039/2025: Gelingende Teilhabe von Menschen mit einer erheblichen Hörbeeinträchtigung

Zielgruppe
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen sowie Angehörige und Interessierte

Termine
03.04.2025

Uhrzeit
09.00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Dirk Bratschedl,
Dipl. Sozialpädagoge,
Supervisor (DGSv)

Leitung /Organisation
Stefan Rau / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
Dieses Seminar hat Menschen im Blick, die erheblich hörbeeinträchtigt sind und trotz Hörgeräte- oder Hörimplantatversorgung das gesprochene Wort nicht ausreichend verstehen können. Häufig ist auch die Sprachentwicklung beeinträchtigt und es können weitere Beeinträchtigungen im Bereich der kognitiven oder sozial-emotionalen Entwicklung vorliegen, die die Kommunikation zusätzlich erschweren. Vor diesem Hintergrund haben die Betroffenen erhebliche Schwierigkeiten, am Arbeitsplatz oder im Wohn- und Freizeitbereich Teilhabe zu erleben. Das Knüpfen und Halten von Beziehungen, das Klären von Konflikten oder das Mitteilen eines wichtigen Anliegens gelingt ihnen oft nicht.

Mit Gebärdensprache oder anderen manuell-visuellen Unterstützungsangeboten kann ein besseres Verstehen gelingen. Aber auch die Raumakustik, eine möglichst ruhige Umgebung und ein Zuhören ohne Zeitdruck sind wichtige Voraussetzungen für eine bessere Kommunikation.
Womöglich wird die Kommunikation auch unter diesen Bedingungen nicht barrierefrei, aber zumindest barriereärmer und entspannter sein. Momente einer besseren Kommunikation können für die Betroffenen sehr bedeutsam sein, weil diese Momente ihnen ein Gefühl von Selbstwirksamkeit und Beteiligtsein vermitteln können. Eben ein Moment von gelingender Teilhabe. Eine gelingende Teilhabe kann hier folglich bedeuten, dass sich die betroffenen Menschen in möglichst vielen Gesprächssituationen (Kommunikation am Arbeitsplatz, Pausengespräche, bei Freizeitunternehmungen usw.) einbringen können.
Das Seminar soll helfen, die Situation von Menschen mit einer erheblichen Hörbeeinträchtigung im Arbeits- und Freizeitbereich zu verstehen und hilfreiche Ideen für eine bessere Kommunikation zu entwickeln. Für diese Veranstaltung wird den Teilnehmenden ein Skript zur Verfügung gestellt.

Schwerpunkte
– Hörvorgang und Hörbeeinträchtigungen,
– Sprachentwicklung und Sprachverstehen unter erschwerten Bedingungen,
– Möglichkeiten und Grenzen der Hörversorgungen (Hörgerät, Mittelohrimplantat, Cochlea-
Implantat, zusätzliche Hilfen),
– Übersicht über gebärdensprachliche und manuell-visuelle Kommunikationsmöglichkeiten,
– Vorstellung von Material für eine Gebärdenunterstütze Kommunikation und das Angebot
einiger Übungen,
– Diskussion möglicher Unterstützungen anhand eingebrachter Fallbeispiele.

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Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI ehemals § 87b).


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