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250/2024: Basiskurs Wundexperte WE 4

Zielgruppe
Fachkräfte aus den Bereichen der Gesundheits-, Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege, medizinische Fachangestellte, ärztliches Fachpersonal, approbierte Arzneikundige

Termine
26.02.2024 - 28.02.2024
25.03.2024 - 27.03.2024
18.04.2024 - 19.04.2024
22.05.2024 - 24.05.2024

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Christina Friedel,
Examinierte Krankenschwester,
Diabetesassistentin DDG, Wundexpertin ICW,
Psychotherap. HeilprG, Doz. für Med. Fachseminare,

Iris Mühlberg,
Fachdoz. für Wundversorgung

Ines Pötzsch,
Krankenschwester, Pflegetherap. ICW

Leitung /Organisation
Maria Ziesche / Tanja Lenz

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
1.760,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
1.395,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
inkl. einmaliger Prüfungsgebühr bei der Zertifizierungseinrichtung DEKRA

Beschreibung
Start verschoben vom 31.01. auf den 26.02.2024.

Terminänderung: 18.-19.04.2024 (vorverlegt), 25.04.2024 - 26.04.2024 entfällt



Um Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden fachgerecht versorgen zu können, bedarf es an Expertenwissen. Dieses Wissen wurde durch die Neuauflage der Häusllichen Krankenpflegerichtlinie entsprechend des § 132a Abs. 4 des SGB V genau definiert. Mit der Überarbeitung dieser Richtlinie wurde die spezifische Zusatzqualifikation für die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden eingeführt. Diese befähigt spezialisierte Leistungserbringer dazu, Patienten zu versorgen und die dazu entsprechenden Leistungen abzurechnen. Die spezialisierte Zusatzqualifikation wird im Format als Basiskurs mit 84 UE in Präsenz angeboten. Das durch den Kurs qualifizierte Fachpersonal wird von der DEKRA als Wundexperten personenzertifiziert.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden verfügen über ein umfangreiches Wissen zur Beurteilung und Versorgung von chronischen Wunden. Sie sind in der Lage, lokaltherapeutische Maßnahmen in der Wundversorgung durchzuführen und können in dem Zusammenhang auch präventiv arbeiten.
Sie kennen außerdem die Unterschiede der Produkte und den Expertenstandard 'Pflege von Menschen mit chronischen Wunden' und sind in der Lage die darin verankerten Pflegeaufgaben selbstständig durchzuführen.
Die Teilnehmenden sind nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung "Wundexperte® (DEKRA)" dazu berechtigt, sofern sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sich zum weiterführenden Aufbaukurs Fachtherapeut Wunde® (DEKRA) einzuschreiben.

Schwerpunkte
Grundlagen:
- Physiologie und Anatomie der Haut, - Gefäßsystem, - Wunde, Wundheilung, - Mikrobiologie und Hygiene

Krankheitsbilder:
- Gefäßbedingte Erkrankungen, - Chronische Venöse Insuffizienz (CVI) und Ulcus Cruris, - Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (PAVK), - Lymphangiopathien, - Diabetisches Fußsyndrom (DFS), - Dekubitualulcus und Dekubitusprophylaxe, -Palliative Wunden

Lokaltherapie/ Behandlungsprozessmanagement:
-Wundbehandlungsprozess

Unterstützende Maßnahmen:
- Kompressionstherapie, - Schmerzerfassung und –therapie, - Ernährung

Ergänzende Themenbereiche:
- Wunddokumentation, - Qualitätssicherung in der Wundtherapie, Schnittstellenmanagement,
- Finanzierung, - Recht


Prüfung/Zertifikat: nach erfolgreichem Abschluss des Kurses durch eine schriftliche Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein DEKRA-Zertifikat und die Zulassung als Wundexperte:in. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 20 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Zugangsvoraussetzung
Zugang nur für Fachkräfte aus den Bereichen der Gesundheits-, Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege, ärztliches Fachpersonal, approbierte Arzneikundige und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis (entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger); bei einzelnen Berufsgruppen bedarf es Einzelfallentscheidungen (bspw. medizinische Fachangestellte)

Bemerkungen
Der Kurs erfüllt damit die Qualifizierungsvorgaben zur Behandlung chronischer Wunden gem. § 132a Abs. 4 SGB V i.V.m. § 6 Abs. 9 häuslicher Krankenpflegerichtlinie. Der Kurs bedarf auch nach dem Ablauf der Übergangsfrist (ab dem 01.10.2022) keine nachträgliche Qualifizierungsmaßnahme, da er dem vom Gesetz geforderten Vorgaben (Inhalten und Umfang) entspricht.

Eine Rezertifizierung kann vom Zertifikatsinhaber:in spätestens bis zu 3 Monaten nach dem Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Zertifikates schriftlich bei DEKRA Certification GmbH beantragt werden. Dabei sind die folgenden geforderten Nachweise mit einzureichen:
Nachweis von fachspezifischen Auffrischungsschulungen über mindestens 10 Zeitstunden in jedem Jahr der Zertifikatslaufzeit im zertifizierten Bereich im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit.
Auffrischungsschulung zur Erlangung der Rezertifizierung bedeutet den Besuch einer Fortbildungsschulung bzw. einer Schulung, in der Neuerungen im zertifizierten Bereich behandelt wurden.

Entsprechende Angebote finden Sie in unserem Programm.

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